Sie sind hier

  1. Start
  2. Aktuelles
  3. Offener Brief an die...

Offener Brief an die Vorsitzenden des Gemeinsamen Krisenstabs zur Covid-19 Epidemie

Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung für alle Menschen sicherstellen

Logo ÄDW - pixabay

Das Aktionsbündnis gegen AIDS unterstützt diesen von den Ärzten der Welt initiierten und am 23.03.2020 an Herrn Staatssekretär Dr. Thomas Steffen im Bundesministerium für Gesundheit gerichteten Brief zur Verhinderung der Ausbereitung von Covid-19. In dem von mehr als 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen Schreiben wird eindringlich auf eine in der Antwort auf Covid-19 bisher vernachlässigte Bevölkerungsgruppe aufmerksam gemacht.

Hunderttausende Menschen in Deutschland haben keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu notwendiger Gesundheitsversorgung – dies sind z.B. Menschen ohne Krankenversicherung, Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus oder erwerbslose EU-Bürger*innen. In unseren zivilgesellschaftlichen, oft ehrenamtlich betriebenen Anlaufstellen in ganz Deutschland beraten wir täglich Menschen, die sonst keine Möglichkeit haben, medizinische Versorgung zu erhalten. 

Angesichts der aktuellen Ausbreitung von Covid-19 sehen wir mit großer Sorge, dass unsere Zielgruppen deutlich eingeschränkte Möglichkeiten haben, sich zu informieren, wirksam in Quarantäne zu gehen sowie sich testen und behandeln zu lassen. 

• Die Kostenübernahme von SARS-CoV-2- Tests und der Behandlung einer Covid-19-Erkrankung ist bei Nicht-Versicherten weder für Betroffene noch für Gesundheitsanbieter ausreichend und transparent geklärt. Auch wenn §69 in Verbindung mit §25 des Infektionsschutzgesetzes die Kostenübernahme von Tests durch öffentliche Stellen vorsieht, ist die praktische Umsetzung derzeit anscheinend nicht klar. SARS-CoV-2-Teststellen testen Patienten mit COVID-19-Verdacht bei einer fehlenden Versicherungskarte derzeit nur, wenn die Betroffenen die Kosten selbst zahlen können. 

• Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus sind für das öffentliche Gesundheitssystem sehr schwer erreichbar. Diese Menschen haben Sorge, bei der Ausländerbehörde gemeldet (und potenziell abgeschoben) zu werden, wenn sie sich an eine öffentliche Stelle oder ein Krankenhaus wenden. Diese Sorge ist berechtigt: Denn durch die sogenannte Übermittlungspflicht (§87 Aufenthaltsgesetz) ist zum Beispiel das Sozialamt bei der Prüfung einer Kostenübernahme derzeit verpflichtet, die Ausländerbehörde zu informieren. Nur im Notfall gilt der verlängerte Geheimnisschutz.

• Obdachlose haben derzeit kaum eine Möglichkeit, eine empfohlene oder angeordnete Quarantäne einzuhalten, solange sie nicht im Krankenhaus behandlungsbedürftig werden. 

• Zuverlässige Informationen zum Corona-Virus in Deutschland sind für einige Gruppen schwer erhältlich. Zwar gibt es inzwischen zunehmend Übersetzungen der offiziellen Informationen in andere Sprachen. Für Menschen, die nicht lesen oder schreiben können oder auf der Straße leben ist jedoch der Zugang dadurch erheblich erschwert, dass viele Beratungsstellen geschlossen haben. 

Den gesamten Wortlaut des offenen Briefs mit allen Forderungen lesen sie hier

Aktionsbündnis gegen AIDS, 2024