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„Leaving no one behind!?“

Haft als Schnittstelle der Verwirklichung der 90-90-90 Ziele zwischen „drinnen“ und „draußen“?

Bildquelle: https://psmag.com/economics/since-the-19th-century

Während der Konferenz „HIV im Dialog“ vom 06.-07. Oktober im Roten Rathaus Berlin organisierte das Aktionsbündnis einen Workshop über den wir hier berichten. Ziel des Workshops war danach zu fragen, ob die „Schnittestelle Haft“ zwischen „drinnen“ und „draußen“ für Drogengebrauchende und andere Gefangene zur Verwirklichung der 90-90-90 Ziele genutzt werden könnte.

Es wird geschätzt, dass sich bundesweit etwa ein Drittel der Gefangenen wegen Drogendelikten in Haft befindet. Vermutet wird auch, dass etwa ein Drittel der Gefangenen aktiv konsumiert. Den Vollzug „von innen“ kennenzulernen, ist nicht unbedingt erstrebenswert. Als aktiv Drogengebraucher ist auch aufgrund der Gesetzgebung die Wahrscheinlichkeit inhaftiert zu werden, relativ hoch. Menschen mit Drogenerfahrung werden im Diskurs gerne als „hochvulnerabel“  bezeichnet. Wenn es darum geht, Gruppen zu beschreiben, die eher einen schlechten Zugang zu Prävention und Versorgungsmaßnahmen haben, stehen Drogengebrauchende häufig an erster Stelle. Mit dem Spruch „leaving no one behind“ (niemanden zurücklassen), der durch die Vereinten Nationen im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungsziele geprägt wurde, wird angemahnt, dass es für vernachlässigte, vulnerable Gruppen besonderer Anstrengungen benötigt, wenn die Entwicklungsziele, u. a. das Ende von Aids bis 2030, erreicht werden sollen. Für kaum eine Gruppe hat das mehr Realität als für Drogengebrauchende.

Zirka 110.000 Gefangene werden derzeit pro Jahr inhaftiert und wieder entlassen.  Für uns Grund genug zu fragen, wie ein Haftaufenthalt besser genutzt werden könnte, um Menschen durch gesundheitsfördernde Maßnahmen zu erreichen und zu überlegen, was der Senat Berlin im Rahmen der Fast Track City Initiative so tun könnte, um die Initiative mit Leben zu füllen.

Man möchte meinen, dass das mit der „Erreichbarkeit“ im Vollzug nicht allzu schwer fallen dürfte: Wegzulaufen gelingt Gefangenen schließlich nur in Ausnahmefällen. Nirgendwo wird man so viele „hochvulnerable“ Personen auf so engem Raum versammelt sehen. Für gesundheitsfördernde Maßnahmen ein passender Ort, sollte man denken. 

Die Prävention unter Drogengebrauchenden offenbart Lücken 

Wenige statistische Angaben reichen aus, um zu belegen, wie wichtig die Prävention für Drogengebrauchende ist. Die Frage ist: Wie können Aufenthalte in geschlossenen Institutionen zur Umsetzung primär- und sekundärpräventiver Maßnahmen besser genutzt werden?

Die HIV-Prävalenz unter Drogengebrauchenden ist in Deutschland im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung bis zu 24-fach, die Hepatitis C-Prävalenz gar bis zu 32-fach erhöht. Nach den Ergebnissen der vor einigen Jahren unter Drogengebrauchern durchgeführten  DRUCK-Studie des Robert Koch Instituts (RKI), erhielten lediglich 65% der untersuchten HIV-positiven Drogengebrauchenden jemals eine HIV- Therapie. Es kommt noch schlimmer: nur 56% der Untersuchten mit HIV waren zum Zeitpunkt der Studie unter Therapie. Diese Zahlen sind ein Skandal. Es wird deutlich, wie weit für diese Gruppe von der Erreichung der 90-90-90 Ziele entfernt ist.  Es gibt weitere Bereiche, in denen die DRUCK Studie Schwachstellen aufzeigte: So war die Hepatitis B - Impfprävalenz unter den Drogengebrauchenden viel zu niedrig (abhängig vom Orten der Studienteilnahme lag sie zwischen 15-52%). Nun wissen wir aber, dass für Menschen mit einer bereits existierenden Hepatitis C oder einer HIV-Infektion jede weitere Infektionskrankheit vermieden werden sollte. Das sollte Anlass geben, über existierende Lücken im Versorgungssystem nachzudenken. 

Haft an der Schnittstelle zwischen „drinnen“ und „draußen“

Diese und weitere Ergebnisse der DRUCK Studie werfen die Frage auf, wie Drogengebrauchende, deren behandelnde Mediziner/innen und das Versorgungssystem besser in die Umsetzung der 90-90-90 Ziele einbezogen werden können. In dem Workshop ging es deshalb um die Frage, wie Haftaufenthalte, an der Schnittstelle zwischen „drinnen“ und „draußen“ genutzt und als Aufgabenbereich der öffentlichen Gesundheitsdienste wahrgenommen werden sollten bzw. könnten.

Nun bieten Aidshilfen- und Drogenhilfeeinrichtungen dies betreffend zwar zahlreiche Interventionen an, doch scheint dies nicht genug zu sein. Wenn die 90-90-90 Ziele tatsächlich erreicht werden sollen, muss an diesen Schnittstellen mehr getan werden. Es stellt sich also die Frage, wie öffentlicher Gesundheitsdienst, Justiz, Drogen- und Aidshilfen besser kooperieren können, um existierende Lücken im Versorgungssystem zu schließen.

Bärbel Knorr, Deutsche AIDS-Hilfe, vermittelte zu Beginn der Session einen Überblick der Situation.  Generell als für die Arbeit in Haft problematisch kann gelten, dass es keine einheitlichen Standards gibt. Gesundheit in Haft ist Ländersache. Ein Nachteil des föderalen Systems besteht vor allem darin, dass was an gesundheitsfördernden Maßnahmen in Haft umgesetzt werden kann, höchst unterschiedlich ist. Ob und in welchem Umfang es schadensminimierende Maßnahmen oder auch Substitutionsmöglichkeiten gibt,  entscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, manchmal sogar von Haftanstalt zu Haftanstalt.

Bundesweit gibt es nur eine einzige Haftanstalt (Frauenhaftanstalt Lichtenberg in Berlin) die Spritzentauschprogramme anbietet.

Zur Auftaktveranstaltung von HIV im Dialog hat der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt leider die Gelegenheit verstreichen lassen, den Spritzentausch im Rahmen der Fast Track City Initiative für alle Haftanstalten Berlins auszubauen. Das ist bedauerlich: Wer weiß, wann sich für ihn das nächste Mal eine so passende Gelegenheit bietet?

In Haft wird nach wie vor diskriminiert

Manche Haftanstalten bieten Tests bei der Eingangsuntersuchung an, manche nicht. Die Tests werden, wenn überhaupt, oft nicht nach den allgemein anerkannten Teststandards durchgeführt. Probleme gibt es hinsichtlich der Anonymität, der Freiwilligkeit und der oft unzureichenden Beratung. Vor allem das Diskriminierungspotential ist problematisch: wenn die Anonymität nicht gewährleistet ist kann sich ein Testergebnis herumsprechen. Ein  HIV Status kann sich auf die unter Gefangenen existierende Hierarchie auswirken. Dazu kommt, dass Menschen mit HIV oft auch durch den Vollzug diskriminiert werden: was außerhalb unvorstellbar wäre, ist in einigen Haftanstalten nach wie vor gängige Praxis: Gefangene mit HIV können unabhängig von Evidenz und mit fadenscheiniger Begründung von bestimmten Tätigkeiten und Gruppenaktivitäten ausgeschlossen werden: „es könnte ja zu Infektionen kommen…“; „in der Vollzugsanstalt  könnte es zu einem eine Aufruhr kommen, wenn bekannt wird, dass Gefangene  mit HIV in der Wäscherei arbeitet“. Mit Argumenten wie diesen wird im Vollzug weiterhin lustig diskriminiert.     

Aufgrund dieser Mängel wird das erste „90“ der sogenannten Behandlungskaskade (90% aller HIV Infektionen sind diagnostiziert) mit Sicherheit nicht erfüllt werden können – was nach sich zieht, dass, zumindest in Haft, auch die anderen „90“ in weiter Ferne liegen. 

Astrid Leicht, Fixpunkt, berichtete von den Erfahrungen als Serviceanbieterin niedrigschwelliger Drogenarbeit. Der Blick auf das, was in Haft möglich ist, bzw. möglich sein könnte, erfolgte deshalb von „außen“.  Fixpunkt arbeitet nicht direkt in Haft, begleitet Drogengebrauchende ausschließlich „außerhalb“. Drogengebrauchende, deren Haftaufenthalt ansteht, werden begleitet und darauf vorbereitet, wie man sich auch in Haft unter den dort möglichen Voraussetzungen vor Infektionen schützen kann, bzw. versuchen kann sich zu schützen. Natürlich setzt sich niemand gerne mit anstehenden Haftaufenthalten auseinander. Ein anstehender Aufenthalt in Haft ist nicht mit einer Konfirmation vergleichbar der man entgegen fiebert und auf die man sich bereitwillig vorbereitet, da man anschließend mit Geschenken überhäuft wird. Was gemeinhin als „Abwehr“ bezeichnet wird, funktioniert auch bei Drogengebrauchenden gut.  Für das Setzen präventiver Impulse sind das freilich eher schwierige Voraussetzungen. Nach der Haftentlassung ist es besonders wichtig, auf die Gefahr der Überdosierung hinzuweisen. Wenn der Körper sich entwöhnt hat, kann es tödlich sein, mit vormalig gewohnten Dosierungen einzusteigen. Dies und anderes sind Inhalte, die in Beratungssituationen versucht wird, weiterzugeben.

Therapie statt Strafe

Lars Behrends arbeitet für die Drogenhilfeeinrichtung Vista direkt an der Schnittstelle zwischen „drinnen“ und „draußen“. Vista begleitet Drogengebrauchende, die für „Therapie statt Strafe“ in Frage kommen, eine Möglichkeit die das Betäubungsmittelrecht eröffnet. Nach  §§ 35 und 37 des Betäubungsmittelgesetzes kann eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe zurückgestellt werden, um die Abhängigkeit im Rahmen einer Therapie behandeln zu lassen.

Da nicht alle Gefangene für „Therapie statt Strafe“ in Frage kommen, kann nur eine Teilgruppe der Gefangenen durch Vista begleitet bzw. durch Angebote erreicht werden.  Diejenigen, die erreicht werden können, werden durch Beratung und konkrete Hilfestellung auf die Haftentlassung bzw. den anstehenden Therapieplatz vorbereitet.

Ein Mitarbeiter im Vollzugsdienst sollte den Blickwinkel auf die Schnittstellen durch die Innenperspektive ergänzen. Da dies kurzfristig leider nicht realisiert werden konnte, wurde in die Runde gefragt, ob jemand aus dem Vollzug den leeren Sitz ausfüllen könnte. Der behandelnde Arzt einer psychiatrischen Abteilung in einer Vollzugsanstalt in Berlin übernahm kurzfristig diese Aufgabe und überraschte die Zuhörer durch eine außerordentlich offene und engagierte Darstellung dessen, was aus seiner Sicht in Haft möglich ist. Durch die Überlegungen aus dem Blickwinkel eines Arztes „drinnen“ wurde sehr deutlich, dass es zur Ausfüllung der „Schnittstelle Haft“ nötig ist, aufeinander zuzugehen und dabei auch gut gepflegte Vorbehalte außen vor zu lassen. Herzlichen Dank für den gegebenen Input!

Eine nicht nachweisbare Viruslast schützt auch hinter Gittern

Bei aller Frische durch den gegebenen Input der Innenperspektive holte die Abschlussrunde doch wieder auf den Boden der Realität zurück. Die Frage, ob der Haftbereich gut aufgestellt sei, die 90-90-90 Ziele erreichen zu können, wurde von den  teilnehmenden Panelisten verneint. Das ist bedauerlich. In der Regel kann eine HIV-Behandlung auch im Vollzug sehr gut angeboten und durchgeführt werden. Die Therapie funktioniert auch in Haft, eine nicht nachweisbare Viruslast schützt nachgewiesenermaßen auch hinter Gittern. Die beiden letzten „90“ wären also so gut wie gesichert. Zur Erinnerung: 90% der Diagnostizierten sind unter Behandlung, davon haben 90% eine nicht nachweisbare Viruslast.

Da die Erreichbarkeit dieser Ziele allerdings durch das erste „90“ bedingt ist  - 90% aller Infizierten sind getestet - , kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Haftbereich einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele leisten wird.  

Für Berlin als „Fast Track City“ sind das eher trübe Aussichten. Schade eigentlich.

Besten Dank an Bärbel Knorr (Deutsche AIDS-Hilfe) Astrid Leicht (Fixpunkt) und Lars Behrends (Vista) für die Ausarbeitung der gelungenen Veranstaltung! 

Aktionsbündnis gegen AIDS

Peter Wiessner

wiessner@aids-kampagne.de

Quellen:

Druck Studie des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/H/HI...

Programm HIV im Dialog: http://www.hiv-im-dialog.de/fileadmin/us...

Nachhaltige Entwicklungsziele: https://unstats.un.org/sdgs/report/2016/...

Aktionsbündnis gegen AIDS, 2024