Globale Krise und Deutschlands Beitrag zur Globalen Antwort 2011: Vierte zivilgesellschaftliche Bestandsaufnahme des deutschen Engagements für die Umsetzung der internationalen HIV/Aids-Ziele seit 2001 - zum Download ...
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Ärzte ohne Grenzen: Klage der Bayer-Schering-AG in Indien abgewiesen
Der High Court in Delhi, Indien, hat gestern eine Klage der Bayer-Schering-AG gegen die indische Arzneimittelzulassungsbehörde und die Generika-Firma Cipla zurückgewiesen. Das Gericht wertete die Klage von Bayer als "Luxus-Streitfall" und verurteilte den Pharmakonzern zur Zahlung einer Ausgleichssumme an Cipla und die indische Regierung.
Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland erklärt hierzu: "Dieses Urteil ist ein herber Rückschlag Gesicht für Bayer und ein großer Erfolg für die Menschen in den ärmeren Ländern, da dieser Angriff auf die Produktion von Generika-Medikamenten zurückgewiesen wurde. Die Europäische Union sollte dies zum Anlass nehmen, jetzt auch ihre Generika-feindliche Haltung zu ändern, zum Beispiel in den laufenden Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen mit Indien.
Der Zugang zu bezahlbaren Generika-Medikamenten ist nicht nur für die Patienten von Ärzte ohne Grenzen, sondern auch für Millionen von Menschen in den ärmeren Ländern lebensnotwendig."
Hintergrund
Bayer wollte der indischen Arzneimittelzulassungsbehörde untersagen, ein Produkt der Firma Cipla zuzulassen, da sie auf dieses Patentansprüche geltend macht. Für Ärzte ohne Grenzen und verschiedene indische Nichtregierungsorganisationen stellt dies eine unzulässige Verknüpfung von Patentrecht und Arzneimittelzulassungrecht dar, der die Zulassung von Generika im Falle umstrittener Patentrechte massiv erschwert
hätte.
Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne in Deutschland, steht für Interviews zur Verfügung. Weitere Informationen unter 030/ 22 33 77 90. Gerne sendet er ihnen auch das Urteil des Delhi High Court zu.









